Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tennisschule Holger Braun – Wintersaison 2025/26
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Absprachen, die durch elektronische Kommunikation (E-Mail, Nachricht) bestätigt werden, sind ebenfalls gültig.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung bzw. Terminabsprache durch unsere schriftliche bzw. mündliche Terminbestätigung / Rechnung zustande.
2. Trainingsausfall – Einzel-/Gruppentraining
Wird eine Einzeltrainerstunde 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, kann diese nach Absprache eines neuen Termins nachgeholt werden. Etwaige Zusatzkosten durch erneute Hallenbuchung werden vom Tennisschüler getragen.
Sagt ein Teilnehmer einer Trainingsgruppe seine Trainingsteilnahme ab, gibt es hierfür keinen Ersatz. Er kann das Training dann individuell in einer anderen Gruppe oder nach Absprache nachholen.
Ist es absehbar, dass ein Tennisschüler für längere Zeit (ab 8 Wochen) nicht an seinem Gruppentraining teilnehmen kann, muss er dies der Tennisschule umgehend mitteilen. Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus einer Trainingsgruppe können sein: Krankheit, Verletzung, wichtige schulische Änderungen, etc. In jedem Fall ist der Tennisschule ein Attest vorzulegen.
Ist das Ausscheiden begründet, erfolgt eine Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Stunden. Die Tennisschule wird dann versuchen, einen Ersatz für den ausgefallenen Schüler zu finden. Gelingt dieses nicht, wird der Betrag der Gutschrift, nach Absprache mit den verbliebenen Gruppenteilnehmern, an diese weiter berechnet.
3. Krankheit / Ausfall eines Trainers
Kann ein Trainer der Tennisschule eine Trainerstunde nicht durchführen, versucht die Tennisschule einen gleichwertigen Ersatz zu finden, um die Ausfallrate der Stunden möglichst gering zu halten.
Ist dieses jedoch nicht möglich, wird die Trainerstunde im Laufe einer Saison nachgeholt. Sollte ein Nachholen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, erfolgt eine Gutschrift.
4. Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
5. Haftung
Die Tennisschule haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sollten zeitnah mitgeteilt werden, um eine Klärung zu ermöglichen – spätestens jedoch nach einer Woche. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Gegenständen.
Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
7. Rechnungen / Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beginn bzw. während einer jeweiligen Trainingssaison. Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu zahlen. Die Tennisschule gibt dadurch die Garantie, während der gesamten Saison die vereinbarten Trainingszeiten freizuhalten.
Natürlich besteht die Möglichkeit, nach Absprache andere Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.
Trainerhonorare (pro Person / 60 Minuten)
| Lizenz | Einzel | 2er | 3er | 4er | 5er |
|---|---|---|---|---|---|
| A-Trainer | 48,00 € | 25,00 € | 17,50 € | 13,50 € | 11,00 € |
| B-Trainer | 45,00 € | 23,00 € | 16,00 € | 12,50 € | 10,50 € |
| C-Trainer / Trainee | 42,00 € | 21,50 € | 15,00 € | 12,00 € | 10,00 € |
Platzgebühren (pro Platz / 60 Minuten – wird durch Gruppe geteilt)
Gruppe 1: Bünder TC, SC Melle 03, Wenner’s Tennis-Treff
- 06:00 – 14:00 Uhr: 19,50 €
- 14:00 – 17:00 Uhr: 21,00 €
- 17:00 – 21:00 Uhr: 26,50 €
- 21:00 – 24:00 Uhr: 19,50 €
- Sa/So: 21,00 €
Gruppe 2: TSG Kirchlengern (Traglufthalle)
- 08:00 – 14:00 Uhr: 17,00 €
- 14:00 – 17:00 Uhr: 18,50 €
- 17:00 – 21:00 Uhr: 23,00 €
- 21:00 – 01:00 Uhr: 17,00 €
- Sa/So: 16,50 €
8. Zusammenarbeit mit Tennishallen
Das Training in der Wintersaison findet in folgenden Hallen statt:
- Wenner’s Tennis-Treff
- Traglufthalle der TSG Kirchlengern-Randringhausen
- Tennishalle Bad Essen
- Vitalis GM-Hütte
- Grönenberghalle
Der SC Melle 03 übernimmt die Hallenbuchung und stellt die Hallenstunden den Trainingsteilnehmern des SC Melle 03 kostenlos zur Verfügung. Der Vertrag über das Tennistraining kommt ausschließlich zwischen dem Trainingsteilnehmer und der Tennisschule zustande. Der SC Melle 03 ist nicht Vertragspartner.
9. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung des Trainingsbetriebs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Tennisschule.
Stand: Oktober 2025
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Tennisschule Holger Braun
Tel. 0172 / 6656164
E-Mail: info@tennisschule-holgerbraun.de